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Mehrwertsteuer auf Speisen 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % – mit Ausnahme von Getränken. Diese Seite fasst zusammen, was das für Ihren Außer-Haus-Verkauf und Ihren Online-Shop bedeutet.

Die Regel seit 1. Januar 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG geändert: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, unterliegen seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft dem ermäßigten Satz von 7 %. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 galt das bereits befristet; 2024 und 2025 galt im Restaurant wieder 19 %. Speisen zum Mitnehmen und zur Lieferung waren schon vorher mit 7 % besteuert.

Überblick

LeistungSteuersatz ab 1.1.2026
Speisen im Restaurant7 %
Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung7 %
Getränke (vor Ort, Mitnahme, Lieferung)19 %
Kombiangebote (Buffet, All-inclusive)Aufteilung; laut BMF darf der Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden

Was das für Ihren Online-Shop bedeutet

  • Speisen und Getränke müssen im Shop und in der Kasse mit dem richtigen Steuersatz hinterlegt sein.
  • Menüs mit Getränk (z. B. Burger-Menü) sind Kombiangebote. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie Sie den Preis aufteilen.
  • Gäste sehen im Shop Endpreise inklusive MwSt.; die Steuersätze gehören auf den Beleg.
  • Prüfen Sie nach einer Preisanpassung, ob alle Kanäle – Shop, Portale, Aushang – dieselben Preise zeigen.

Hinweis

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Für Sonderfälle wie Catering, Gutscheine oder Pfand fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Pflichtangaben im eigenen Shop

Ein eigener Bestellshop ist ein Onlineshop. Gäste müssen vor der Bestellung den Gesamtpreis inklusive MwSt., die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Liefergebühren sehen. Allergene und Zusatzstoffe sind vor Abschluss der Bestellung anzugeben. Dazu kommen Impressum und Datenschutzerklärung. Wir zeigen Ihnen, wo Sie diese Angaben im Shop hinterlegen; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

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Häufige Fragen

Gilt 7 % auch für Lieferungen?

Ja, für Speisen. Getränke werden mit 19 % besteuert.

Gilt die Senkung dauerhaft?

Laut Steueränderungsgesetz 2025 ja, ab dem 1. Januar 2026 ohne Befristung.

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