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Pflichtangaben auf der Online-Speisekarte

Wer online verkauft, betreibt einen Onlineshop. Diese Checkliste zeigt, welche Angaben auf eine Online-Speisekarte gehören – und wo die Grenze zur Rechtsberatung liegt.

Preise

Gäste müssen vor der Bestellung den Gesamtpreis inklusive MwSt. sehen, dazu Liefergebühren, Mindestbestellwerte und sonstige Kosten. Aufpreise für Extras müssen beim Extra stehen.

Allergene: die 14 Hauptallergene

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) schreibt vor, dass bestimmte Stoffe angegeben werden – auch bei loser Ware und im Fernabsatz vor Abschluss des Kaufs. Anhang II nennt 14 Gruppen:

  • glutenhaltiges Getreide
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Nüsse)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefeldioxid und Sulfite
  • Lupinen
  • Weichtiere

Zusatzstoffe

Bestimmte Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Süßungsmittel sind kenntlich zu machen. Üblich sind Fußnoten mit Zahlen oder Buchstaben und eine Legende. Prüfen Sie die Angaben Ihrer Lieferanten.

Anbieterangaben

  • Impressum mit Name, Anschrift, Kontakt und ggf. Handelsregister und USt-IdNr.
  • Datenschutzerklärung, die auch Bestellung und Zahlung abdeckt
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Hinweis auf Jugendschutz bei alkoholischen Getränken

Checkliste vor dem Start

  • Jedes Gericht mit Endpreis, Allergenen und ggf. Zusatzstoffen
  • Extras mit Aufpreis sichtbar
  • Liefergebühr und Mindestbestellwert je Gebiet
  • Impressum und Datenschutz verlinkt
  • Steuersätze in Kasse und Beleg korrekt (Speisen 7 %, Getränke 19 %)

Wie Chefzi hilft

In Chefzi pflegen Sie Allergene pro Gericht; sie erscheinen im Shop vor Abschluss der Bestellung. Impressum, Datenschutz, Liefergebühren und Mindestbestellwerte hinterlegen Sie in den Einstellungen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Preisangabenverordnung und Speisekarte

Nach der Preisangabenverordnung sind Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer anzugeben. Gaststätten müssen ein Preisverzeichnis für Speisen und Getränke bereithalten und – soweit gefordert – auch am Eingang aushängen. Das gilt für die digitale Karte genauso wie für die gedruckte.

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Häufige Fragen

Muss ich Allergene online angeben?

Ja. Nach der LMIV müssen Allergeninformationen bei Fernabsatz vor Abschluss des Kaufs verfügbar sein.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Die Seite fasst allgemeine Pflichten zusammen; im Einzelfall fragen Sie eine Fachkanzlei oder Ihre Lebensmittelüberwachung.

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