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Online-Bestellsystem für Restaurants in Stuttgart

In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2026 ein neues Landesgaststättengesetz: Eine Gaststätte wird angezeigt, nicht mehr erlaubt, auch mit Alkohol. Für Gründer in Stuttgart, laut Destatis 612.663 Einwohner, ist damit ein fester Zeitplan bis zur Eröffnung vorgegeben.

Was sich 2026 geändert hat

Laut Regierungspräsidien Baden-Württemberg braucht ein stehendes Gaststättengewerbe seit dem 01.01.2026 nur noch eine Anzeige, gleich ob mit oder ohne Alkoholausschank (§ 2 Abs. 1 LGastG). Die Anzeige muss mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn erfolgen, zusammen mit einem Unterrichtungsnachweis (§ 3 LGastG). Die Stadt Stuttgart bestätigt den Empfang der Anzeige innerhalb von sechs Wochen.

So läuft es beim Amt für öffentliche Ordnung

  • Zuständig: Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Anzeige online über service-bw.de möglich
  • Unterlagen: Gewerbeanmeldung, Ausweis, IHK-Unterrichtungsnachweis
  • Gebühr für die Gewerbeanmeldung laut Stadt: 62 Euro
  • Vorübergehende Gaststätten, etwa auf Festen: Anzeige mindestens zwei Wochen vorher

Ein Plan für die sechs Wochen

Die Tabelle ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Stadt Stuttgart.

WocheBehördeBestellsystem
1Anzeige mit Unterrichtungsnachweis einreichenSpeisekarte an Chefzi schicken
2–3Empfangsbestätigung abwartenOnboarding: Shop, Zeiten, Abholung
4–5Baurecht und Lebensmittelfragen klärenTestbestellungen mit dem Team
6EröffnungShop-Link in Google-Profil und Social Media

Feste und Straßenfeste

Wer neben dem Lokal auf Festen verkauft, zeigt das als vorübergehenden Gaststättenbetrieb mindestens zwei Wochen vorher an. Mit der Filialverwaltung in Chefzi können Sie einen Stand als eigenen Standort führen und Bestellungen getrennt vom Lokal halten.

Verband und Kammer

Landesverband für das Gastgewerbe ist der DEHOGA Baden-Württemberg. Die Unterrichtung für Gastronomiebetreibende bietet die IHK an.

Stuttgart in Zahlen

KriteriumStuttgart (31.12.2024)
Einwohner612.663
Fläche207,33 km²
Einwohner je km²2.955

Kosten in Stuttgart

Pro Standort 9 € monatlich zzgl. MwSt., wenn Gäste bar zahlen, oder 19 € monatlich zzgl. MwSt. inklusive Online-Kartenzahlung direkt auf Ihr Konto. Ein Feststand als eigener Standort kostet dasselbe. Keine Provision, kostenlose Einrichtung, Abrechnung Monat für Monat; Mehrjahrestarife über 1, 2 oder 3 Jahre sind rabattiert.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Stuttgart noch eine Gaststättenerlaubnis?

Nein. Seit dem 01.01.2026 genügt in Baden-Württemberg die Anzeige, auch mit Alkoholausschank.

Wie früh muss ich die Gaststätte in Stuttgart anzeigen?

Mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn, beim Amt für öffentliche Ordnung.

Was kostet die Anzeige in Stuttgart?

Laut Stadt 62 Euro für die Gewerbeanmeldung.

Kann ich einen Feststand als eigenen Standort in Chefzi führen?

Ja, über die Filialverwaltung, zum Preis eines weiteren Standorts.

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